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Hat die Kirche Hexen verbrannt?

Die Hexenjagd war hauptsächlich ein Relikt des Heidentums, 98% der Hexen wurden von weltlichen Gerichten verurteilt und entgegen der heutigen Propaganda rettete die Inquisition sogar Unschuldige vor dem Tod.

Ist die Katholische Kirche für die Verfolgung von armen Kräuterfrauen verantwortlich?

Geschichte

Die Ideen von nächtlichen Hexenritten stammen aus Erzählungen über die römischen "Göttin" Diana, die unter dem Einfluss des römischen Reiches ihren Weg nach Deutschland gefunden hatte. Noch im sechsten Jahrhundert zerstörte der Einsiedler Wulfilaich ein Standbild von ihr bei Trier, das von dem heidnischen Landvolke eifrig verehrt wurde (Historiae VIII, 15.)

Edictum Rothari, das Gesetzbuch der gerade christianisierten Langobarden, bestätigt ebenso, dass "ein Christ nicht glauben dürfe, daß es Hexen gäbe".

Niemand soll es wagen, eine Aldia oder eine Sklavin der anderen zu töten, als wäre sie eine Hexe, die sie masca (Hexe) nennen, denn für christliche Gemüter ist es weder glaubhaft noch möglich, dass eine Frau einen lebenden Mann von innen verschlingen kann.

Edictum Rothari (643)

Das Verbot wurde bestätigt unter dem fränkischen König Karl dem Großen (748 - 814):

Wer, vom Teufel verblendet, nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen läßt, der soll mit dem Tode bestraft werden.

Karl der Große  — Synode von Paderborn 785

Unter dem katholischen König wurden zwar Wahrsager und Zauberer verfolgt ("der Kirche als Sklaven zu übergeben"), allerdings nur, wenn sie behaupteten, sie seien Wahrsager und Zauberer und somit den Rückfall in das Heidentum förderten.

Im 10. Jahrhundert lesen wir im Canon episcopi:

Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass einige ungezügelte Frauen, vom Satan verdorben, von Illusionen und Phantasmen der Dämonen verführt, glauben und offen bekennen, dass sie in der Nacht mit der heidnischen Göttin Diana, mit einer zahllosen Schar von Frauen, auf bestimmten Tieren reiten und in der Stille der toten Nacht über weite Landstriche fliegen und ihren Befehlen als Herrin gehorchen und in anderen Nächten in ihren Dienst gerufen werden. [...] Denn eine zahllose Menge, die durch diese falsche Meinung getäuscht wird, hält dies für wahr und kommt so vom rechten Glauben ab und fällt in heidnische Irrtümer zurück, wenn sie meint, es gäbe irgendeine Gottheit oder Macht außer dem einen Gott.

Canon episcopi - Quelltext

Der Grund für die Verfolgung der Hexen ist somit keineswegs der christliche Glaube, sondern der heidnische Aberglaube.

Im Jahre 1080 schrieb Papst Gregor VII. (1073-1085) an König Harald von Dänemark:

Glaubt nicht, Ihr dürftet Euch gegen Frauen versündigen, denen man die Schuld an Unwettern, Stürmen und manchen Krankheiten gäbe und die mit Unmenschlichkeit nach einem barbarischen Brauch abgeurteilt werden 1 .

Papst Gregor VII.  — Monumenta Gregoriana, Jaffé, S. 413
Alexander IV. (1245-1261)
Alexander IV. (1245-1261)

So schreibt Papst Alexander IV. im Jahr 1258:

Die Inquisitoren, die beauftragt sind, Häresien zu untersuchen, dürfen sich nicht in Untersuchungen von Zukunftsdeutungen oder Hexerei einmischen, sofern ihnen nicht bekannt ist, daß sie mit offensichtlicher Häresie verbunden sind.

Alexander IV. (1245-1261)

Super Illius Specula (1326)

Im Jahr 1320 erstellte Papst Johannes XXII. Kommissionen zur Untersuchung, ob magische Praktiken, die bis dahin nur im Zusammenhang mit Häresie verfolgt wurden, selber Häresie seien, d.h. ob die Beschwörung von Dämonen als häretisch einzustufen sei.

Mit Schmerz stellen wir fest, dass es viele Christen nur dem Namen nach gibt, die [...] einen Bund mit dem Tod und einen Pakt mit der Hölle eingehen. Denn sie opfern den Dämonen und beten sie an, sie machen oder lassen Bilder, Ringe, Spiegel, Phiolen oder irgendetwas anderes anfertigen, in das Dämonen durch Magie verstrickt werden können. Von ihnen suchen und erhalten sie Antworten und bitten um Hilfe bei der Erfüllung ihrer verderbten Wünsche. Für einen höchst verderblichen Zweck zeigen sie eine verderbliche Unterwürfigkeit.

Super Illuis Specula (1326)

Die Bulle ist sehr kurz gehalten und verurteilt eher eine Form des Satanismus (welche Praktiken auch heute noch von der Kirche in jedem Beichtspiegel verdammt sind). Allerdings begünstigte die Bulle die vorschnelle Verurteilung von Proto-Satanisten. Dass diese Verurteilungen nicht unbedingt immer falsch waren, zeigt die Beichte eines Satansjüngers aus dem Jahr vor der Inquisition in Autun, Frankreich:

Zuerst, an einem Sonntag, bevor das Weihwasser geweiht wird, muss der zukünftige Jünger mit seinen mit seinen Meistern in die Kirche gehen und dort in ihrer Gegenwart Christus und seinem Glauben, der Taufe und der Weltkirche abschwören.

Dann muss er dem magisterulus, d.h. dem kleinen Meister (denn so und nicht anders nennen sie den Teufel) huldigen. Danach trinkt er trinkt er aus dem besagten Fläschchen; und wenn er das getan hat, fühlt er sofort, dass er ein Bild ist von unserer Kunst und den Hauptbräuche dieser Sekte.

Johannes Nider, Formicarius, 1437

Die Verfolgung geschah also nicht aus Aberglauben, sondern aus tatsächlicher Praxis des Satanismus und Glaubensverleugnung. Der Satansjünger wurde für seine Taten hingerichtet, starb aber reuig und mit Absolution seiner Sünden.

Summis desiderantes (1484)

Die einzige Bestätigung von katholisch approbierter Verfolgung von Hexen stammt aus der BulleSummis desiderantes, welche die schlechten Effekte von satanische Beschwörungen zugibt.

Es ist uns kürzlich zu Ohren gekommen, [...] dass in einigen Teilen Oberdeutschlands [...] viele Personen beiderlei Geschlechts, ohne Rücksicht auf ihr eigenes Heil und den katholischen Glauben verlassend, sich den männlichen und weiblichen Teufeln hingeben und durch ihre Beschwörungen, Zaubersprüche und Beschwörungen, und durch anderen abscheulichen Aberglauben, Vergehen, Verbrechen und Missetaten die Nachkommenschaft der Frauen, ... verderben und zugrunde gehen lassen; [...], dass sie außerdem mit frevelhaften Lippen den Glauben verleugnen, den sie in der heiligen Taufe empfangen haben; und dass sie sich nicht scheuen, auf Veranlassung des Feindes der Menschheit viele andere abscheuliche Vergehen und Verbrechen zu begehen und zu verüben, [...].

Summis desiderantes

Die Bulle wurde nicht von Papst Innozenz VIII. selber geschrieben, sondern vom späteren Autor des Buches "Malleus maleficarum", Heinrich Kramer / Henricus Institoris, Inquisitor in der Verfolgung und Ausrottung der Hussiten, einer fränkischen Sekte:

Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts verlagerten die Hussiten ihren Schwerpunkt auf eine "ausdrückliche Verurteilung einer unwiderruflich korrupten Kirche".

Daraus folgt, dass Innozenz darauf hinwirkte Hussiten daran zu hindern, in Böhmen, einem großen und einflussreichen Königreich innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, Gottesdienst zu feiern.

Heinrich Kramer, der Autor des "Malleus maleficarum", machte selbst Jagd auf Hussiten. Zu Beginn seiner Karriere als Inquisitor erhielt er 1467 die päpstliche Vollmacht zur Bekämpfung der Hussiten im Heiligen Römischen Reich, darunter auch im Königreich Böhmen.

Pope Innocent VIII and the Summis desiderantes affectibus, Deyrmenjian 2020

Der Papst unterschrieb die Bulle, wahrscheinlich im Glauben sie würde den Inquisitioren in der Bekämpfung der Hussiten helfen.

Die Bulle verlieh ihm zwar die Vollmacht zur Zurechtweisung, Inhaftierung und Bestrafung verdächtiger Personen, jedoch nicht zur Hexenverbrennung. Als Institoris in Innsbruck eine Hexenverfolgung ins Werk setzen wollte, hatte er auch mit der Bulle keinen Erfolg; der Bischof von Brixen, Georg Golser, verwies ihn der Diözese.

Daraufhin verfasste Institoris den "Hexenhammer" ("Malleus maleficarum", Hammer der Hexen), dem er die päpstliche Bulle sowie ein Gutachten der theologischen Fakultät der Universität zu Köln (das schlichtweg als Fälschung zu betrachten war) voranstellte, so dass aufgrund geschickten Taktierens des Verfassers es sich der Öffentlichkeit so darstellte, als genösse der Hexenhammer die Unterstützung des Papsttums, des Kaisers sowie der angesehenen Theologischen Fakultät der Universität Köln

Wikipedia: Summis desiderantes affectibus

Obwohl Kramer die Zustimmung des Papstes hatte, hatte er erstaunlich wenig Erfolg und wurde zunächst der Diözese, später des Landes verwiesen. Die Spanische Inquisition verurteilte die Rechtfertigung Kramers und des "Hexenhammers" später stark, aufgrund dem Hang zum leichtfertigen Aberglauben.

Die Spanische Inquisition beispielsweise erklärte den Hexenhammer nach eingehender Prüfung als ungeeignet. Die Suprema, der oberste Rat der spanischen Inquisition, urteilte: Denn der Autor nimmt für sich in Anspruch, genau die Wahrheit ermittelt zu haben, in Dingen, die so beschaffen sind, daß er so leicht wie alle anderen getäuscht werden kann.

Wikipedia: Hexenhammer

Dass die Effekte von Satanisten durchaus reale Macht erzeugen könnten, wird von der Kirche bis heute geglaubt, allerdings nicht auf eine billige abergläubische Art.

Spätes Mittelalter

Hier ordnete der Papst „die Freilassung der ‚Hexen‘ an, die von den Besessenen verleumdet worden waren. Ihr guter Ruf sollte wiederhergestellt werden. Im Gegenzug wurden der Bischof und seine Berater bestraft, weil sie wesentliche Rechtsgrundsätze missachtet hatten: Folter ohne hinreichende Beweise, Vorenthaltung einer hinreichenden Verteidigung oder Berufung auf eine höhere Instanz, zum Beispiel auf Rom.

Ein juristisches Nachspiel hatten auch die Frauen, die ihre Mitbürgerinnen als Hexen denunziert hatten. Gegen vier Frauen wurden Anklagen wegen Meineids, Aberglaubens und in diesem Zusammenhang auch wegen Verleumdung und übler Nachrede wurden gegen vier Frauen erhoben.

Decker 2013, S. 89–92

Todeszahlen

Todeszahlen

In Mythos der "Schwarzen Legenden" kursierten von Gottfried Christian Voigt 1786 als Propagandist der Aufklärung, eine Zahl von 9 Millionen hingerichteten Hexen, welche später auch in der Moderne oft wiedergegeben wird.

Die Realität jedoch sieht anders aus. Im Falle der Hexenverbrennung gab es laut Wolfgang Behringer in Europa unter 1000 verurteile Hexen durch kirchliche Gerichte und 30.000 - 50.000 durch weltliche Gerichte verurteilte Hexen.

Somit ergibt sich eine Prozentuelle Tötung der Hexen durch die Katholische Kirche von "nur" 2% und die restlichen 98% sind dem weltlichen Gericht durch Kaiser und Königreiche zu verdanken. Aus den Zahlen ist ersichtlich dass die Hexenverfolgung, viel eher eine Praktik der weltlichen Macht als der der Kirche war.

In der Vergangenheit wurden gerne Zahlen in Millionenhöhe genannt, Diese Zahlen haben sich jedoch inzwischen als unrealistisch erwiesen, und es wird derzeit schätzungsweise 28.000 bis 40.000 Hinrichtungen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen vollzogen wurden. Allerdings wurden nicht alle, die der Hexerei angeklagt waren, zum Tode verurteilt.

Seit dem Aufkommen quantitativer Methoden in der Hexereiforschung ist deutlich geworden, dass nicht alle Prozesse mit dem Tod endeten und dass nicht alle Prozesse mit dem Tod endeten und dass alle gegenteiligen Annahmen in das Reich der Mythen verwiesen werden müssen.

Schulte, R. (2009). Male Witches on Trial: An Empirical Approach

In einer groben Hochrechnung kam Behringer in der Zeit von 1586 bis 1730 auf etwa 4000 Hexenprozesse. Dabei wurden etwa 1000 bis 1500 Hinrichtungen durchgeführt,

So the death penalty applied also to ‘penitent witches’ and to “those who use a consecrated host in sorcery.” But “increasing caution” led to the fact that in Rome—with a high number of secular executions—the last witch was burned in 1572.

Porträt von Papst Clemens V (1305-1314)
Porträt von Papst Clemens V (1305-1314)

Es ist zu bemerken, dass die Katholische Kirche nur Hexen verurteilte, insofern diese sich auch der Häresie (Irrlehre) schuldigt machten. So wurden die Verurteilten nicht aufgrund eines Aberglaubens bestraft, sondern hauptsächlich aufgrund Anhängen oder Verbreiten einer Häresie.

Hexenjagd in Bitonto

Unter Clemens VIII. wurden in einem Fall in Bitonto alle beschuldigten Frauen freigesprochen und rehabilitiert, während der verantwortliche Bischof seines Amtes enthoben wurde. Anschuldigungen durch geständige „Hexen“ wurden von der Römischen Inquisition daraufhin als juristisch wertlos angesehen. Giulio Monterenzi erstellte im Auftrag des Papstes verbindliche Richtlinien für Hexenprozesse, um künftige Missbräuche zu vermeiden.

Papst Paul V. (1605-1621)
Papst Paul V. (1605-1621)

Clemens VII. verteidigt Hexen

Als 1525 der erste römische Hexenprozeß - (vor dem städtischen Kriminalgericht, nicht einem kirchlichen) stattfand, intervenierte Papst Clemens VII. (1523-1534) persönlich. Zwar konnte er nicht verhindern, das die geständige Frau hingerichtet wurde, doch die vielen Männer und Frauen, die von ihr teils schwer belastet wurden, blieben unbehelligt; Clemens ließ kurzerhand die Protokolle der Verhöre verbrennen.

Weitere Interventionen durch Päpste

Als der Mailänder Inquisitor Rom über einen lokalen Hexenprozeß informierte, setzte Papst Paul V. (1605-1621) sich persönlich dafür ein, daß die verhängten Todesstrafen nicht vollstreckt wurden.

Gregor XV. (1621-1623), legte mit der Bulle Omnipotens Dei 1623 fest, daß die Auslieferung einer Hexe oder eines Zauberers an den "weltlichen Arm" (und damit ihre Hinrichtung) nur dann legitim sei, wenn der oder die Beschuldigte erwiesenermaßen "eine oder mehrere Personen durch Zauberkünste derart beschädigt hat, daß dadurch der Tod eingetreten ist".

Gregor XV. (1621-1623)
Gregor XV. (1621-1623)

Diese Einschränkung und das festgelegte Verfahren sorgten dafür, dass fortan im Einflussbereich der Römischen Inquisition keine einzige Hexe mehr verurteilt wurde, da es für jeden Todesfall nach Konsultation der Ärzte eine medizinische Erklärung gab.

Die bald sprichwörtliche Milde der Inquisition ließ immer häufiger Beschuldigte die Überstellung nach Rom verlangen, weil sie wussten, dass sie dort das fairste Verfahren und die geringste Strafe erwartete.

Inquisition

Oft wird die Inquisition beschuldigt, an der Hexenverfolgung beteiligt gewesen zu sein, aber das genaue Gegenteil ist der Fall.

Inquistion verteidigt unschuldige Frauen

Im 17. Jahrhundert verfasste der Dominikaner Desiderio Scaglia, Kommissar des Heiligen Offiziums, ein umfangreicheres Inquisitoren-Handbuch zum Thema Hexen:

Die Erfahrung, Lehrmeisterin der Dinge, zeigt deutlich, daß täglich bei der Führung von Prozessen gegen Hexen, Unholdinnen und Zauberinnen von verschiedenen Diözesanbischöfen, Vikaren und Inquisitoren sehr schlimme Fehler begangen werden, zum höchsten Schaden sowohl der Gerechtigkeit als auch der angeklagten Frauen.

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Desiderio Scaglia
Desiderio Scaglia

So prangerte die Römische Inquisition selbst an, daß kaum jemals ein Prozeß richtig und rechtmäßig ablief:

Zahlreiche [weltliche] Richter [sind ...] zu tadeln wegen ungebührlicher Quälereien, Nachforschungen und Verhaftungen sowie verschiedener schlechter und unerträglicher Methoden bei der Anlage der Prozesse, der Befragung der Angeklagten, exzessiven Folterungen, sodaß bisweilen ungerechte und unangemessene Urteile gefällt werden, sogar bis zur Todesstrafe [... (nur weil) ... ] viele Richter so leichtfertig und leichtgläubig waren, schon wegen eines äußerst schwachen Indizes anzunehmen, eine Frau sei eine Hexe.

quelle

In anderen Worten: ja, die Darstellungen von Hinrichtungen aus Filmen von Monty Python sind durchaus richtig, allerdings hatten sie mit der Katholischen Kirche nichts zu tun, und noch viel weniger mit der Inquisition.

Inquistion rettet Kinder vor Hinrichtung

Papst Innozenz X. (1644-1655)
Papst Innozenz X. (1644-1655)

1652 erhielt Rom Berichte der Inquisitoren aus Como und Mailand über Hexenverfolgungen durch die weltlichen Gerichte in der Region. Papst Innozenz X. (1644-1655) und seine Kardinäle kritisierten offen die mangelhafte Prozessführung der eidgenössischen Obrigkeit und schickten dem Bischof von Chur ein Exemplar der „Hexenprozeßordnung“ mit der dringenden Bitte, diese den Richtern zukommen zu lassen.

1654 erreichte die päpstliche Intervention einen kritischen Punkt, als der päpstliche Nuntius in Luzern alarmierte, dass fünfzehn Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren als Hexen hingerichtet werden sollten. In einem letzten Versuch schlug der Papst vor, die Kinder in die Obhut des Inquisitors in Mailand zu geben, nicht zur Bestrafung, sondern um sie zu schützen und, da sie in Armut lebten, zu versorgen. Rom schickte Geld für ihre Ausbildung, und die Kinder wurden an „rechtschaffene Männer und ehrbare Frauen“ vermittelt, wo sie das Glaubensbekenntnis lernten – und damit war der Fall für die Kirche abgeschlossen.

Einige Jahrzehnte später, im Jahr 1711, scheiterte ein ähnlicher Versuch der Rettung. Vier Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren wurden in Savognin bei Chur wegen Hexerei angeklagt. Der örtliche Pfarrer kontaktierte erneut den Inquisitor in Como, der bereit war, die Mädchen aufzunehmen. Doch die Behörden weigerten sich, sie freizugeben. Die älteren Mädchen wurden hingerichtet, während die beiden jüngeren durch ihre Eltern, die ebenfalls dem Aberglauben verfallen waren, vergiftet wurden.

Cautio Criminalis - Anordnung der Inquisition gegen Aberglauben
Cautio Criminalis - Anordnung der Inquisition gegen Aberglauben

Intervention durch die Spanische Inquisition

Am 31. August 1614 veröffentlichte die Spanische Inquisition 32 Anordnungen zur Bekämpfung des Hexenglaubens.

Die Inquisition darf sich mit Recht zugute halten lassen, dass sie in Spanien einen Aberglauben energisch ausgelöscht hat, der in anderen Ländern mehr Opfer forderte als jede elle von religiösem Fanatismus.

Henry Kamen, Britischer Historiker

Die aller größte Wirkung zum Bekämpfung des Aberglaubens von Hexen war der Jesuit Friedrich von Spee, welcher im Jahre 1631 das wirkungsvollste Werk gegen den Missbrauch der Justiz in Hexenprozessen schrieb.

So schrieb unter der 1. Frage ob es überhaupt Hexen gebe, folgendes:

Aber dass so viele, oder sogar alle, die bisher unter dem Vorwand dieses Lasters (der Hexerei) öffentlich angeklagt wurden, tatsächlich Hexen oder Zauberer sind oder waren – das glaube ich nicht. Auch andere gottesfürchtige Menschen glauben das nicht, und niemand, der nicht nur dem Geschrei des gewöhnlichen Volkes folgt oder nur auf das Ansehen der Personen achtet, wird mich davon überzeugen können.

Friedrich Spee von Langenfeld (1591 - 1635)
Martin Luther
Martin Luther

Luthers Hexenpredigten und Aberglaube

Es herrschte unter den frühen Protestanten die Lehre dass der Teufel alle Gewalt über jede Kreatur habe, was somit das Fundament des Hexenmythos war. In diesem bildete sich eine eigene literarische Gattung, der sogenannten "Hexenpredigt".

Aus diesen Gründen breitete sich der Hexenwahn und somit auch die Verfolgung der Hexen zunächst in den deutschen protestantischen Gebieten aus und griff dann später auch auf die katholischen Gebiete über, die eine enge Beziehung zum Protestantismus hatten (z.B. Trier, Bamberg, Würzburg und Paderborn).

So sagte Martin Luther zu diesem Thema folgendes:

Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, daß die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie Können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen...

Sie können ein Kind verzaubern... Auch Können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, daß der Körper verzehrt wird... Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Haß hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, daß niemand heilen kann...

Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder... Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Martin Luther (1483 - 1546)

In den katholischen Gebieten ging die Forderung zum Kampf gegen die Hexen vom Volk aus, während es bei den Protestanten dogmatisch begründet worden ist.

Zusammenfassung

Aus den erbrachten Beweisen ist es ersichtlich dass die Hexenverfolgung sowohl auch die Strafe durch das Feuer, viel eher aus dem damaligen Volk der Kaiserreiche sowohl auch der geistlichen des Protestantismus stammt und nicht, wie oft geglaubt, diesen ihren Ursprung und Grund in der Katholischen Kirche hat.

Es war vielmehr die Katholische Kirche welche sich vehement gegen den Mythos der Hexen gestellt und bekämpft hatte, jedoch durch protestantische Geschichtsschreibung wir heute ein verkehrtes Bild des historischen Geschehens haben.

Fußnoten

  1.  

    "Preterea in mulieres, ob eandem causam simili immanitate barbari ritus damnatas, quicquam impietatis faciendi vobis fas esse, nolite putare."

Bibliographie

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